Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der amtlichen OÖ. Fischerkarte sowie bezahlter Jahresfischerkarte OÖ ausgeübt werden.
Es ist die Pflicht des Lizenzinhabers, sich vor dem Fischfang mit den Fischwassergrenzen und Gegenständlichen Bestimmungen vertraut zu machen.
Die Befischung ist im Grund- und Badesee mit Ausnahme des Zu- und Abflusses sowie der gekennzeichneten Schongebiete erlaubt.
Karpfen ab 65 cm und Zander ab 75 cm Länge (gemessen von der Kopfspitze bis zum Schwanzende) müssen zurückgesetzt werden.
In der Schonzeit befindliche und untermassige Fische sind, auch wenn sie verhakt sind, unverzüglich und sorgsamst zurückzusetzen.
Als Edelfische gelten: Bach- und Regenbogenforelle, Karpfen, Zander, Hecht, Barsch sowie Schleie.
Außer karpfenartige sind alle gefangenen Edelfische, die das Mindestmaß haben, zu entnehmen (Ausnahme beim Spinnfischen, wenn der Fisch nicht verletzt ist). Das Austauschen gegen einen größeren Fisch ist verboten.
Wenn das Tageslimit der zum Fang erlaubten Fische erfüllt ist, ist das Fischen einzustellen.
Das Ausnehmen der Fische ist am gesamten Gelände ausnahmslos verboten.
Das Aussetzen von Fischen aus fremden Gewässern ist in den Vereinsgewässern STRENGSTENS VERBOTEN!
Jeder im Setzkescher aufbewahrte Fisch gilt als entnommen und muss im Fangverzeichnis eingetragen sein. Der Setzkescher muss der Größe des gefangenen Fisches angepasst sein.
Drahtsetzkescher sind verboten!
Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen hat den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzkosten.
Jeder Angler ist verpflichtet, an der Überwachung des Fischwassers mitzuwirken und jede ihm zur Kenntnis kommende Verunreinigung oder Fischsterben dem Vorstand oder einem Kontrollorgan zu melden.
Für beim Fischfang verursachte Schäden egal welcher Art, haftet ausschließlich jeder Fischer selbst. Das Anlegen von Feuern und Hinterlassen von Abfällen an Ufern oder im Gewässer ist strengstens verboten. Bei Badebetrieb ist am Badesee das Fischen einzustellen. Eltern haften für ihre Kinder.
Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, den Anordnungen und Aufforderungen der Aufsichts- und Fischereischutzorgane unbedingt Folge zu leisten.
Bei besonderen Umständen (wie z.B.: einer Wassertemperatur über 27°C, See abgesenkt, …) kann der Vorstand ein vorübergehendes Angelverbot aussprechen.
Der Austritt aus dem Verein muss schriftlich erfolgen und muss dem Vorstand mindestens 1 Monat vorher mitgeteilt werden. Der Austritt kann nur mit 31. Dezember jenes Jahres erfolgen. Erfolgt die Anzeige verspätet, ist sie erst zum nächsten Austrittstermin wirksam.
Die Jahreslizenz ist bei Erfüllung des Fanglimits der Edelfische unaufgefordert, sonst spätestens am Jänner-stammtisch des Folgejahres abzugeben.
Vor Abgabe der Lizenz ist die Fangauswertung auf der letzten Seite auszufüllen.
Dafür müssen alle Fische einer Fischart zusammengezählt und eingetragen werden.
!!ACHTUNG Lizenzen für das nächste Jahr werden nur gegen Abgabe der Fangliste ausgegeben!!
Der Vorstand behält sich das Recht vor, Änderungen jeglicher Art jederzeit durchzuführen zu können.
PETRI HEIL
Der VEREINSVORSTAND
Fischentnahme Jahreslizenz mit 2 od. 3 Ruten
Erlaubte Entnahme im Jahr:
30 Stück Forellen
6 Stück Karpfen oder Schleie
4 Zander oder Hecht
3 Stück Barsch ab 25 cm
Tagesbeschränkung: 3 Edelfische,
davon max. 2 Karpfen oder Schleie sowie 1 Zander oder 1 Hecht und 10 Rotaugen / Rotfedern / Brachsen
Wochenbeschränkung: 9 Edelfische,
davon max. 6 Karpfen oder Schleie sowie 3 Zander oder 3 Hechte.
Fischentnahme Jugendlizenz
Erlaubte Entnahme im Jahr:
20 Stück Forellen
3 Stück Karpfen oder Scheie
2 Stück Zander Hecht
1 Stück Barsch ab 25 cm
Tagesbeschränkung: 3 Edelfische,
davon max. 2 Karpfen oder Schleie sowie 1 Zander oder 1 Hecht u. 10 Rotaugen od. Rotfedern
Wochenbeschränkung: 9 Edelfische,
davon max. 5 Karpfen oder Schleie sowie 2 Zander oder 2 Hechte.
Karpfenjahreslizenz mit 3 Ruten
Es darf ausschließlich auf Karpfen geangelt werden, keine Fischentnahme. Ein Fischkauf ist nach Absprache mit dem Vorstand möglich.