Bestimmungen Tageskarten

Fischerei – Bestimmungen Tageslizenz
Badesee Geboltskirchen / Weibern
Fischerbund Oberes Trattnachtal 1984
gültig ab 01.Jänner.2026

 

  1. Rechte

Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der amtlichen OÖ. Fischerkarte sowie bezahlter Jahresfischerkarte OÖ ausgeübt werden.

  1. Pflichten

Es ist die Pflicht des Lizenzinhabers, sich vor dem Fischfang mit den Fischwassergrenzen und gegenständlichen Bestimmungen vertraut zu machen.

  1. Fischbare Gewässerbereiche

Die Befischung ist im Grund- und Badesee mit Ausnahme des Zu- und Abflusses sowie der gekennzeichneten Schongebiete erlaubt.

  1. Entnahme

Es dürfen 3 Edelfische (davon max. 3 Forellen oder 2 Forellen und 1 Karpfen oder Schleie) entnommen werden. Zusätzlich dürfen 3 Weißfische entnommen werden.

  1. Regelwerk
    • Die Befischung ist vom 01.04. – 30.09. von 05:00 bis 21:00 Uhr erlaubt.
    • Das Fischen ist nur vom Ufer aus erlaubt.
    • Es besteht sofortige Eintragungspflicht des entnommenen Fisches mit Datum, Uhrzeit und Länge (gemessen von Kopf bis Schwanzende).
      Die Eintragungen sind mit Kugelschreiber durchzuführen.
    • Der Fischfang hat waidgerecht nach dem OÖ. Fischereigesetz zu geschehen.
    • PFLICHT für Karpfenfischer: Abhakmatte mit erhöhtem Rand und ein Unterfangkescher mit einer Bügelbreite von 90cm. Karpfen dürfen nicht gehältert werden und sind schnellst möglich und schonendst wieder zurück zu setzen. Ein Klinikum muss zum Behandeln des Hakeneinstichs verwendet werden.
    • Spinnfischen ist verboten. Es darf ausschließlich auf Forellen, Karpfen und Friedfische gefischt werden.
    • Anfüttern ist verboten.
    • Fotografieren ist nur kniend oder in der Hocke erlaubt. Die Fische sind schnellstmöglich wieder zurück zu setzen.
    • Der Fischplatz ist vor dem und nach dem Angeln zu säubern
    • Bei übermäßigem Alkoholkonsum ist das Fischen einzustellen!
  2. Fanggerät und Köderart

Mit der Tageslizenz darf der Fischfang mit 2 Ruten mit je einem Einfachhaken ausgeübt werden.

  1. Schonzeiten und Mindestmaße

Karpfen ab 55 cm müssen zurückgesetzt werden.
In der Schonzeit befindliche und untermassige Fische sind, auch wenn sie verhakt sind, unverzüglich und sorgsamst zurückzusetzen.

  1. Fischentnahme

Als Edelfische gelten: Bach- und Regenbogenforelle, Karpfen, Zander, Hecht, Barsch sowie Schleie.
Außer karpfenartige sind alle gefangenen Edelfische, die das Mindestmaß haben, zu entnehmen. Das Austauschen gegen einen größeren Fisch ist verboten.

Wenn das Tageslimit der zum Fang erlaubten Fische erfüllt ist, ist das Fischen einzustellen.
Das Ausnehmen der Fische ist am gesamten Gelände ausnahmslos verboten.

  1. Gewässerfremde Fische

Das Aussetzen von Fischen aus fremden Gewässern ist in den Vereinsgewässern STRENGSTENS VERBOTEN!

  1. Aufbewahren von Fischen

Jeder im Setzkescher aufbewahrte Fisch gilt als entnommen und muss im Fangverzeichnis eingetragen sein. Der Setzkescher muss der Größe des gefangenen Fisches angepasst sein.
Drahtsetzkescher sind verboten!

  1. Verstöße

Ein Verstoß gegen diese Bestimmungen hat den sofortigen Entzug der Lizenz zur Folge. Es besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Lizenzkosten.

  1. Auffälligkeiten am Wasser

Jeder Angler ist verpflichtet, an der Überwachung des Fischwassers mitzuwirken und jede ihm zur Kenntnis kommende Verunreinigung oder Fischsterben dem Vorstand oder einem Kontrollorgan zu melden.

  1. Haftung

Für beim Fischfang verursachte Schäden egal welcher Art, haftet ausschließlich jeder Fischer selbst. Das Anlegen von Feuern und Hinterlassen von Abfällen an Ufern oder im Gewässer ist strengstens verboten. Bei Badebetrieb ist am Badesee das Fischen einzustellen. Eltern haften für ihre Kinder.

  1. Anordnungen und Aufforderungen

Jeder Lizenznehmer ist verpflichtet, den Anordnungen und Aufforderungen der Aufsichts- und Fischereischutzorgane unbedingt Folge zu leisten.
Bei besonderen Umständen (wie z.B.: einer Wassertemperatur über 27°C, See abgesenkt, …) kann der Vorstand ein vorübergehendes Angelverbot aussprechen.

  1. Abgabe der Tageskarte

Die Tageskarte ist nach Beendigung des Fischens in den Vereinsschaukasten am Parkplatz beim Badesee einzuwerfen auch dann, wenn keine Fische entnommen wurden.

Der Vorstand behält sich das Recht vor, Änderungen jeglicher Art jederzeit durchzuführen zu können.

PETRI HEIL
Der VEREINSVORSTAND