Fischereibestimmungen Stillbach 01.04.2022
Punkt 1: Rechte
Der Fischfang darf nur mit einer gültigen Lizenz in Verbindung mit der amtlichen OÖ. Fischerkarte, sowie bezahltem Jahresfischerkartenabgabe ausgeübt werden.
Punkt 2: Pflichten
Es ist die Pflicht des Lizenzinhabers, sich vor dem Fischfang mit den Fischwassergrenzen und gegenständlichen Bestimmungen vertraut zu machen und die gekennzeichneten Parkmöglichkeiten einzuhalten.
Punkt 3: Fischbare Gewässerbereiche
Die Befischung ist nur zwischen den gekennzeichneten Abschnitten erlaubt, das Fischen in den Nebenbächen ist verboten.
Punkt 4: Fischzeit:
A) Die Befischung ist von 16.03. – 30.11. gestattet.
B) Pro Kalenderwoche darf der Fischfang an 3 Tage ausgeübt werden, der Tag ist egal.
C) Der Fischfang ist von Sonnenaufgang bis Sonnenuntergang erlaubt.
Fischereibestimmungen Stillbach 01.04.2022
D) Es besteht Eintragungspflicht mit Kugelschreiberdes Fischtages und der entnommenen Fische.
Das Datum des Fischtages ist bei Antritt des Fischens unverzüglich in das Fangverzeichnis in die
Spalte Angeltag einzutragen.
E) Bei jedem Fischfang ist die Länge in cm und bei Raubfische der Anfangsbuchstabe ( B= Barsch, H= Hecht
Z= Zander in die vorgesehene Fischspalte einzutragen.
( z. B. 30cm, Länge nur schätzen)
Bei Entnahme eines Fisches ist in die Spalt – Entnahme zusätzlich eine1 einzutragen.
Ist das Tagesfanglimit von 2 Fischen erreicht, muss das Fischen unverzüglich eingestellt werden.
Das Fangverzeichnis ist verpflichtend und genauestens zu führen.
Punkt 5: Fanggerät Bach – Naturlauf
Mit der Saisonlizenz darf der Fischfang mit 1Rute mit einem Einfachschonhaken oder mit
angedrücktem Wiederhaken ausgeübt werden.
A) Art der Fangmethode, (Spinn. u. Fliegenfischen mit allen Kunstködern.)
Fischereibestimmungen Stillbach 01.04.2022
Punkt 6: Fanggerät – Stillbachstau
Stillbachstau ist ca. 600 m und geht bis zur Brücke Aichet.
Mit der Saisonlizenz darf der Fischfang mit 1 Rute mit einem Einfachschonhaken oder mit angedrücktem
Wiederhaken ausgeübt werden.
A) Art der Fangmethode: Jede Art von Stellfischen, erlaubt, Grund – Posenfischen, Spinnfischen,
Fliegenfischen.
B) Stillbachstau Köderart erlaubt:
Alle Partikel und Würmer, Mehlwurm, Maden
Spinnfischen: Spoon, Spinner, Wobbler, Gummifisch, …
Fliegenfischen: Trocken – Nassfliege, Nymphen, Streamer.
Punkt 7: Fischentnahme
Erlaubte Entnahme der Saison 20 Fische, davon 15 Edelfische
Tagesbeschränkung 2 Edelfische entweder 2 Forellen oder 1 Forelle, 1 Karpfen oder 1 Schlei
Wochenbeschränkung 4 Edelfische
Max. Entnahme 15 Edelfische
Entnahme: Bachforelle ab 28 cm – 42 cm
Barsch ab 10 cm – 20 cm
Äschen, Barben, Nasen, Hecht ganzjährig geschont.
Punkt 8: Fischarten, Edelfische und Weißfische
Salmoniden – Raubfisch – Cypriniden
Edelfische sind: Äsche, Regenbogenforelle,Bachforelle, Bachsaibling, Barsch, Hecht, Karpfen, Schleie.
Weißfische sind: Aitel, Barbe, Brachse, Güster, Nase, Rotauge, Rotfeder.
Fischereibestimmungen Stillbach 01.04.2022
Punkt 9: Mitangelnde Personen
Es ist nicht gestattet, andere Personen mitangeln zu lassen.
Punkt 10:
Jeder Angler ist verpflichtet, an der Überwachung des Fischwassers mitzuwirken und jede ihm zur Kenntnis
kommende Verunreinigung od. Fischsterben dem Bewirtschafter bzw. Gewässerwart zu melden.
Punkt 11: Benützung fremder Grundstücke
Beim Fischfang ist das Betreten von frei zugänglichen Ufergrundstücken erlaubt, eingezäunte Viehweiden
gelten als frei zugänglich. Die Benützung der Grundstücke hat möglichst schonend zu erfolgen.
Jede Störung des Weidebetriebes ist zu vermeiden.
Auf Verlangen des Grundbesitzers ist die Fischereilegitimation vorzuweisen.
Eingefriedete Ufergrundstücke von Wohn-, Wirtschafts-, oder Fabrikgebäuden dürfen nicht betreten werden.
Für Bewirtschafter und deren Gehilfen sowie für Fischereischutzorgane ist für die ordnungsgemäße
Bewirtschaftung eine vorübergehende Duldung der Grundbenützung geregelt.
Für beim Fischfang verursachte Schäden, egal welcher Art, haftet ausschließlich jeder Fischer selbst.
Fischereibestimmungen Stillbach 01.04.2022
KONTROLLE
Den Anordnungen der Fischereiaufsichtsorgane ist unbedingt Folge zu leisten.
Die Fischereiaufsichtsorgane des Fischerbundes Oberes Trattnachtal sind zur Kontrolle der Fischerkarten, Lizenzen, Zahlungsbestätigung der Lizenzbuchumlage, sowie der mitgeführten Taschen, Behälter, Rucksäcke, Fischergeräte, Fahrzeuge u. Fische berechtigt.
Wer die Fischereibestimmungen verletzt, hat mit der Entwertung der Lizenz ohne Kostenersatz sowie mit der Beschlagnahmung der gefangenen Fische und Angelgeräte zu rechnen.
Fischereibestimmungen – Stillbach 01.04.2022
Schonzeiten des
Fischerbund Oberes Trattnachtal / Stillbach
Äsche | ganzjährig geschont | |
Aitel | 16.03. – 31.05. | 25 cm |
Bachforelle | 16.09. – 15.03. | 28 – 42cm |
Bachsaibling | 16.09. – 15.03. | 28 cm |
Barbe | 16.04. – 15.06. | 35 cm |
Barsch | 01.02. – 30.04. | 10 – 20 cm |
Brachse – Güster | 01.05. – 31.05. | 25 cm |
Hecht | 01.02. – 30.04. | 60 cm |
Karpfen | 01.05. – 31.05. | 35 cm |
Nase | 16.03. – 31.05. | 35 cm |
Regenbogenforelle | 01.12. – 15.03. | 28 cm |
Rotauge | 01.04. – 31.05. | 12 cm |
Rotfeder | 01.04. – 31.05. | 15 cm |
Schleie | 01.05. – 30.06. | 28 cm |
Seesaibling | 16.09. – 15.03. | 28 cm |
Zander | 01.03. – 30.04. | 50 cm |
Edelkrebs | ganzjährig geschont |
In der Schonzeit befindliche und untermassige Fische sind, auch wenn sie verhakt sind unverzüglich und schonendst zurückzusetzen.
